Innovationsmanagement im neuen Ansatz - die Notwendigkeit zum Beginn des funktionierenden Prozesses:  

Die Bedingungen des Artikels bilden einen Teilrahmen für den Innovations-prozess. 

Im Rahmen des Artikels wanderte ich gedanklich zum Jahr 2011 zu meiner Abschlussarbeit über die Innovations-fähigkeit.

Gesamter Artikel ist zu finden bei https://www.harvardbusinessmanager.de/blogs/das-klassische-innovationsmanagement-hat-ausgedient-a-1039258.html


GeschGehG - Das Gesetz zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse seit dem 18.04.2019 in Kraft.

Durch die Harmonisierung ist eine rechtliche Regelung mit weitergehenden Ansprüchen und Erwartungen für den Geschädigten als nächste Stufe zur schutzrechtlichen Sensibilisierung, beson-ders die Wirtschaftsspionage und Produkt-piraterie der EU-Binnenmärkte betrach-tend vorhanden.

Aus der Sicht der (EU) 2016/943 sollte ein technologischer Fortschritt der Allgemeinheit gehören, jedoch der Rechteinhaber sein Geschäftsgeheimnis vor Missbrauch auch grenzüberschreitend schützen können. 

Um den Status als Geschäftsgeheimnis gem. § 2 I Nr. 1 GeschGehG und damit den rechtlichen Schutz stets zu erreichen, ist ein Rechteinhaber u.a. mit Ansprüchen aus §§ 6-8 und 12 GeschGehG, ungeachtet der Rechtsstrategien, geordnet, tiefergeh-hender ins Know-how und weiter in die Innovationsentwicklung zu investieren, wodurch der juristische, schutzrechtliche Anteil mit journalistischem Beistand wichtiger wird. Vorteilig steigt der Wert und die Marktstellung des Unternehmens signifikant mit der Menge der nachge-wiesenen, kommerziell wertigen Geschäftsgeheimnissen und dadurch das unternehmerische Wettbewerbsziel auf Nachhaltigkeitsprinzip, jedoch auch die Gefahr der vermehrten Datenhehlerei, welche weitere Sicherheitsmaßnahmen und Geheimhaltung der Sicherheits-komponenten erfordert. Die Unternehmen werden sich somit stärker auf Geheim-haltungsmaßnahmen durch betriebliches, kostenintensivierendes Einbinden eigener Kontrollsysteme einstellen müssen, welches mit gesunder Liquidität und Rechtsbeistand existenzsicher erfolgen kann. 

Nachteilig wird der Verwertungszeitpunkt nach Offenlegung durch die Gesetzes-anpassung nicht berührt, welche besonders im Anlass der §§ 6-8 GeschGehG durchaus je nach Folgenumfang gesteuert werden könnte. Aus visionärer Sicht müsste die geschäftliche Tätigkeit des Rechtsverletzers durch Sanktionskontrolle überwacht werden, wonach bei ander-weitiger Offenlegung nur noch Patent-rechtsschutz greifen kann. 

Durch die Umsetzung wirken die An-spruchserweiterung, die Kontrollverant-wortung und die beweisrelevanten Geheimhaltungsaktivitäten verlustmin-dernd auf den Schadensersatzanspruch, abhängig von gesetzlichen Verjährungs- und Verwertungszeitpunkten und neuen Strategien zum Recht bekommen, die weiterhin den Rechteinhabern und dem hier gestrebten Wachstumscluster der Innovation „Geschäftsgeheimnis“ im EU-Binnenland entgegenstehen.

   (Autorin: Katja Hallberg iq2b solutions)





Die natürliche Intelligenz, der entspannte Geist und die Seele - Innovationsgrundlage der Natur

Durch Verlinkungen stoß ich auf einen Artikel von Travelbook.de, warum die Menschen in Finnland so glücklich leben. Wer schon mal in Finnland oder in anderen skandinavischen Ländern war, und sich den Kopf der schadstoffarmen Atmosphäre (unberücksichtigt der Folgen durch Industrie und Tschernobyl) freigemacht hat, kann sicher die tiefe Stille, die natürliche Schönheit und die Entspanntheit empfangen haben, um den ganzen industriellen Stress, wodurch nichts entstehen kann, von sich loszubinden.

Was macht denn Finnland zu einem höchst niveauvollen und gelobten Land?

Es ist die Grundmentalität von natürlicher Zuverlässigkeit, Gleichberechtigung, gegenseitigem Respekt, Wahrhaftigkeit und der Möglichkeit zur Bildung von natürlicher Intelligenz und entspanntem Geist und der Seele, die die Grund-voraussetzung bilden, andere vorbehaltlos und positiv zu begegnen und gute Dinge auch von "Nichts" zu bilden. Dieses verleiht auch Anderen die Möglichkeit, sich natürlich zu verhalten und ein Grundvertrauen sich selbst und auch anderen gegenüber zu bilden, welches essentiell für entspanntes und zufriedenes Dasein ist. Die Möglichkeit zum Freiraum, zu persönlicher Freiheit und sauberer Luft bieten dazu die Möglichkeit, sich barriere- und störungsfreier zu entfalten - um sich selbst mit eigenen Gedanken zu entwickeln und das Ziel effizienter zu gestalten.

Die Finnen und andere Skandinavier stecken auch durch Wanderungen rund um die Welt hinter vielen Erfindungen, die eine bedeutsame Grundlage für heutige Entwicklungen gebildet haben. Es wird dennoch nicht ständig auf Materialismus, Kapitalismus und Unnatürliches gesetzt, und die natürlichen Ereignisflüsse damit gestört, sondern, die Naturwissenschaften und die Entwicklung bilden die Grundlage für den Alltag.

Die Natur verleiht viel Kraft, Entspannung und eine unterstützende Lebensgrundlage. Sie trägt mit ihrer unglaublichen Vielfältigkeit viele weitere innovative Lösungen in sich als bisher entdeckt.

Wir sollten den Gedanken nicht verlieren, die natürliche Lebensgrundlage zu schonen, weil es die eigentliche nachhaltige Lösung ist, auch, um die Möglichkeit zu haben, dahin wieder zurückzukehren. In vielen Gebieten der Welt ist es aufgrund den herrschenden Schadensfaktoren überhaupt nicht mehr möglich. Der Mensch ist Grundgestresst, durch Schadstoffe und Sauerstoffarmut Toxide - und agiert entsprechend unüberlegt, schadend, aggressiv oder ist antriebslos. In diesem Zustand kann nichts beständig hervorragendes erreicht werden.

Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass auch die natürliche Intelligenz bei sich selbst bilden und trainieren lässt, und, die natürlichen Begabungen den richtigen Weg für den Einzelnen zeigen können - ohne Zwang zum persönlichen Erfolg. 

Die Möglichkeiten für die Entwicklung und Ausleben der individuellen Begabungen, Hochintelligenz und Empathie sind meines Erachtens nach weder in der immer noch starren Bildung, noch im alltäglichen Berufsleben weit genug ausprägend beachtet, jedoch sollten sie im alltäglichen Leben ausgelebt und erlebt werden können. Es sollte mehr Offenheit für die natürliche Vielfältigkeit und deren Fähigkeiten eingeräumt werden, welche eine Voraussetzung für die neuen Impulse und intelligente Innovationsbildung zur tatsächlichen Nachhaltigkeit ist. Jedoch agiert der Mensch öfter als geglaubt mit seiner Natur dem gegen.

  (Autorin: Katja Hallberg iq2b solutions)


Verwertungsrisiko geistiges Eigentum
KI und Geschäftsgeheimnisse
EU-Verordnung 2024/1689

Während der Entwicklung und Verbreitung von generativen künstlichen Intelligenz ist für erfolgreiche und wertvolle Ergebnisse die professionelle Anwendung von sogenannten Prompts als KI-Befehle bedeutend.
Bei selbsthergestellten Prompts stellt sich die Frage nach Urheberrechtlichen Schutzanspruch für die eigene funktionierende Befehlsgestaltung als geistiges Eigentum.

Werden im Unternehmen gemäß der neuen EU-Verordnung 2024/1689 zur Festlegung harminisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz  ausreichend entwickelte KI-Systeme in innovativ wertvollen Bereichen eingesetzt, sollten auch die KI-Systeme nach Außen ausreichend geschützt werden, um auch dort den Anspruch nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen beanspruchen zu können, und keinen weiteren rechtlichen Bereich in weiteren Anwendungsbereichen wie den Datenschutz zu verletzen.

Zu dem geistigen Eigentum zählen neben dem vorhandenen Unternehmens-Know-How auch besonders die KI-Bedienungsbefehle (Prompts), die selbsthergestellt zu den innovativ wertvollen Ergebnissen geführt haben, um dadurch als Status eines Geschäftsgeheimnisses in den rechtlichen Schutz als ein Teil einfließen zu können. Hierbei ist neben anderen Schutzmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung eine genaue und detaillierte Dokumentation der Nutzung des KI-Systems bei Intentionen und Innovationserzeugung und zur Minderung des Verwertungsrisikos schutzrechtlich korrekte Behandlung und Aufbewahung als Geschäftsgeheimnis.

Welche Prompts sind Schutzgeeignet?

- Einhaltung und Entwicklung von ethischen Vorgaben des Unternehmens  mit Hilfe von KI.

(Autorin: Katja Hallberg iq2b solutions)


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